Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen

Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss, Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816 C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen. Geklagt hatte ein Unfallopfer, […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss, Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816 C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.

Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.

Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.

Aktuelle News

{{brizy_dc_image_alt entityId=
Strenger Winter erhöht Schlaglochgefahr
Die ungewohnt frostigen Temperaturen in Deutschland haben den Autofahrern ein tückisches Erbe hinterlassen: deutlich mehr Schlaglöcher als in den Vorjahren, wie beispielsweise der brandenburgische Landesverband Straßenwesen berichtet. Damit steigt auch das Risiko von Schäden am Fahrzeug – an Reifen oder Felgen, Fahrwerk oder Radaufhängung, Spurstange oder sogar Ölwanne. Wer aber trägt die Reparaturkosten? Muss die […]
{{brizy_dc_image_alt entityId=
OIF-Anleger nach Rückgabestopp verunsichert
Fallende Immobilienpreise, starke Mittelabflüsse, bescheidenes Neugeschäft: Die letzten Jahre waren für die deutschen offenen Immobilienfonds (OIFs) nicht einfach. Seit August 2023 zogen die Anleger unterm Strich 13,4 Milliarden Euro aus den Fonds ab, allein im vergangenen November knapp 600 Millionen. Über die erforderliche Liquidität zur kurzfristigen Rücknahme der Anteile verfügen offenbar nicht alle OIFs – […]